03.07.2018
TransnetBW hat von der Bundesnetzagentur im Nachgang zur Antragskonferenz ihre Hausaufgaben bekommen. „Darin sind die grundsätzlichen Forderungen unserer Gemeinde berücksichtigt, eine Verlegung aller Leitungen zu betrachten und die mögliche zusätzliche Bebauung am Bürgerpark einzubeziehen. Dafür benötigt die EnBW-Tochter viel Zeit. Die Unterlagen für den nächsten Verfahrensschritt müssen erst bis zum 31.10.2019 vorgelegt werden.“, informierte Bürgermeister Stober die Gemeinderäte über die weitere Entwicklung des Stromnetzausbaus.
Im Rahmen der Antragskonferenz am 6. Februar
sammelte die Bundesnetzagentur als neutrale Behörde Informationen zur Umwelt-
und Raumverträglichkeit möglicher Trassenkorridore zur Stromnetzverstärkung in
unserem Abschnitt. Bürgermeister Stober und Hauptamtsleiter Ehrmann stellten
die Sichtweise unserer Gemeinde vor und plädierten für die Leitungsführung
östlich der B36 inklusive der Verlegung aller
Stromleitungen aus dem Bürgerpark. Sie forderten die Untersuchung der von der
Gemeindeverwaltung vorgeschlagenen Trasse, da dies auch unter
Umweltgesichtspunkten günstig wäre. Die Bundesnetzagentur hörte sich die Sichtweisen weiterer Träger
öffentlicher Belange und auch unserer örtlichen Bürgerinitiative an. Im
Nachgang legte sie den Untersuchungsrahmen für TransnetBW fest wie Hauptamtsleiter
Ehrmann in der Gemeinderatssitzung näher ausführte:
Nicht berücksichtigt wurde die Forderung „Kompaktmasten“, welche eine
geringere Grundfläche benötigen und die Abstandsvorgaben kleiner sind gegenüber
den Gittermasten.
Das Ergebnis dieser umfangreichen
Untersuchungen mündet in einen zweiten Antrag, der dann auch wieder unter
Einbeziehung der Öffentlichkeit diskutiert wird. Das Projekt soll
voraussichtlich 2022 realisiert werden.
Bürgerinitiative "STROM-MAST-FREI"
DIALOG Netzausbau
Hotline 0800 380470-1 oder
Im Rahmen der Antragskonferenz (Anmeldung erforderlich) sammelte die Bundesnetzagentur als neutrale Behörde Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit eines 1.000 Meter breiten Korridors. Sie hörte sich die Sichtweisen der Träger öffentlicher Belange und Bürger an.
Im Ergebnis legte die Bundesnetzagentur nach der Antragskonferenz in einem Untersuchungsrahmen fest, welche Unterlagen und Gutachten TransnetBW noch vorlegen und welche alternativen Trassenkorridore sie zusätzlich prüfen muss. Der Untersuchungsrahmen bildet den Umfang der „Hausaufgaben“ für TransnetBW. Die Erledigung der Untersuchungsaufgaben mündet dann in einem zweiten Antrag, der dann auch wieder unter Einbeziehung der Öffentlichkeit diskutiert wird.
Allgemein zum Procedere
Im Rahmen der Antragskonferenz wird das Projekt vorgestellt und diskutiert. Dabei können Behörden und Verbände, sogenannte Träger öffentlicher Belange sowie Bürger Hinweise zum Projekt in die Diskussion einbringen.
Unter Berücksichtigung dieser Hinweise formuliert die Bundesnetzagentur anschließend den Untersuchungsrahmen und legt damit die Anforderungen für den zweiten Antrag gemäß § 8 Netzausbau-Beschleunigungsgesetz fest.
Anschließend erstellt TransnetBW auf Grundlage des Untersuchungsrahmens diesen zweiten Antrag und reicht ihn bei der Bundesnetzagentur ein. Diese legt ihn aus und veröffentlicht die Unterlagen im Internet.
Vom Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung an können alle Personen und Vereinigungen sowie Träger öffentlicher Belange sich mit Stellungnahmen und Einwendungen zu den Plänen äußern. Die einzige Einschränkung: Diese Stellungnahmen müssen innerhalb der von der Bundesnetzagentur festgelegten Frist bei der Behörde eingehen.
Unmittelbar nach dem Ende dieser Frist werden alle eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen gesichtet, geprüft und bearbeitet.
Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, setzt die Bundesnetzagentur einen Erörterungstermin fest, um Einwände und Stellungnahmen eingehend zu beleuchten. Zu dem Erörterungstermin werden alle Personen und Institutionen eingeladen, die fristgerecht einen Einwand oder eine Stellungnahme abgegeben haben.
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden anschließend auch in der verbindlichen Entscheidung über den Verlauf des Trassenkorridors berücksichtigt, die den Abschluss der Bundesfachplanung darstellt.
In der Bundesfachplanung entscheidet die Bundesnetzagentur zunächst über den bis zu 1.000 Meter breiten Trassenkorridor, erst im 6. Schritt entscheidet sie über den genauen Leitungsverlauf und die Maststandorte. Damit ist die Bundesfachplanung abgeschlossen und das Planfeststellungsverfahren beginnt. Die Realisierung ist für 2022 geplant.
Im Rahmen der Energiewende lässt die Bundesnetzagentur sowohl neue Stromleitungen bauen als auch vorhandene aufrüsten. Zu diesem Zweck wurde extra das Netzausbau-Beschleunigungsgesetz verabschiedet. Mit dem Ausbau in unserer Gegend ist TransnetBW beauftragt. Sie ist Vorhabensträgerin. Unsere Gemeinde ist unmittelbar betroffen.
Die Vorplanungsphase hat TransnetBW mit der Einreichung des Antrages auf Bundesfachplanung nach § 6 Netzausbau-Beschleunigungsgesetz (NABEG) am 12.12.17 abgeschlossen.
Vorplanungsphase abgeschlossen
Es fanden neben öffentlichen Infomärkten sowie einer Informationstour
von TransnetBW Gespräche der Gemeindeverwaltung zum Trassenverlauf
Weinheim-Karlsruhe mit TransnetBW, dem Ortschaftsrat Neureut und dem
Stadtplanungsamt Karlsruhe statt.
Am 21. Juli 2017 informierte TransnetBW mit ihrem Infomobil beim
Blauen Haus über das Ergebnis ihrer Vorprüfung. Für unseren Bereich
präferiert TransnetBW die Bestandstrasse
mit entsprechender Aufrüstung durch den Bürgerpark. Die Trasse entlang
der B36 ist
lediglich als Alternative im Antrag.
Beim
Infomarkt in der Rheinhalle informierten sich im November 2016 weit über 200
Besucher. Bei dieser Gelegenheit haben sich engagierte Bürger kennengelernt,
zusammengefunden und eine Bürgerinitiative „Strom-Mast-frei“ gegründet
(strom-mast-frei.com).
Bürgermeister
Stober und Hauptamtsleiter Ehrmann tauschten sich mit der
Bürgerinitiative über deren Ziele und den Sachstand aus. Dr. Wolnicki,
Markus Eiden
und Dr. Kühnapfel stehen dafür, dass sie sich für eine realistische
Lösung
einsetzen und keinen Utopien nachhängen.
Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de
Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr
Copyright © 2020 Eggenstein-Leopoldshafen. Alle Rechte sind vorbehalten.