Bedingt durch die Einführung der
gesplitteten Abwassergebühr gibt es vermehrt Fragen von Gewerbetreibenden
hinsichtlich der Reduzierung der Gebührenhöhe durch die dezentrale
Niederschlagswasserbeseitigung, z.B. durch Versickerung von Niederschlagswasser
ins Grundwasser oder die Direkteinleitung des Niederschlagswassers in ein
Oberflächengewässer.
Für die dazu erforderliche
Einleiterlaubnis muss von Ihnen als Gewerbetreibendem beim Landratsamt
Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, ein entsprechendes Wasserrecht
beantragt werden. Zu Ihrer Information haben wir Ihnen in einer Broschüre die
Aufstellung der dazu erforderlichen Unterlagen und Nachweise zusammengestellt:
Hinweis für die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser auf gewerblich, handwerklich und industriell genutzten Flächen
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Bau- und Liegenschaftsamt, Sachgebiet Tiefbau, Herr Boppre
Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
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