Beseitung von Niederschlagswasser

Information zur dezentralen Niederschlagswasserbeseitigung
auf gewerblichen Flächen

Bedingt durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr gibt es vermehrt Fragen von Gewerbetreibenden hinsichtlich der Reduzierung der Gebührenhöhe durch die dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung, z.B. durch Versickerung von Niederschlagswasser ins Grundwasser oder die Direkteinleitung des Niederschlagswassers in ein Oberflächengewässer.

Für die dazu erforderliche Einleiterlaubnis muss von Ihnen als Gewerbetreibendem beim Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, ein entsprechendes Wasserrecht beantragt werden. Zu Ihrer Information haben wir Ihnen in einer Broschüre die Aufstellung der dazu erforderlichen Unterlagen und Nachweise zusammengestellt: 

Hinweis für die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser auf gewerblich, handwerklich und industriell genutzten Flächen

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Bau- und Liegenschaftsamt, Sachgebiet Tiefbau, Herr Boppre

Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

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